Allgemeine Versicherungs- und Reisebedingungen (AVRB)

von Meer geht immer Inh. Andrea Meichtry Tadros

Wir empfehlen unseren Kundinnen, diese Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen und die Informationen in den Reiseunterlagen sorgfältig durchzulesen. Diese sind Bestandteil des Vertrages zwischen Meer geht immer Inh. Andrea Meichtry Tadros, Im Hängert 10, 3114 Wichtrach BE (nachfolgend Meer geht immer) und unseren Kundinnen.

1. Geltungsbereich und Allgemeines 

Diese Allgemeinen Vertrags- und Reisebedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen Meer geht immer und ihren Kundinnen bei von Meer geht immer organisierten Reisearrangements oder anderen von Meer geht immer im eigenen Namen angebotenen Leistungen. 

Meer geht immer bietet Dienstleistungen an im Bereich Organisation und Durchführung von Rundreisen für Frauen. Sie besitzt und betreibt dafür die Website www.mehrgehtimmer.ch.  

Diese AVRB gelten ausschliesslich. Entgegenstehende, ergänzende oder von diesen AVRB abweichende Bedingungen bedürfen zu ihrer Geltung der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch Meer geht immer. 

Die Kundin bestätigt bei der Inanspruchnahme von Dienstleistungen von Meer geht immer und bei der Nutzung von www.mehrgehtimmer.ch bzw. bei Vertragsschluss, diese AVRB umfassend anzuerkennen. 

2. Informationen von Meer geht immer

Prospekt- und Werbematerial von Meer geht immer sowie die Website www.mehrgehtimmer.ch beinhalten Informationen über Dienstleistungen. Die darin angegebenen Angaben sind verbindlich. Dabei ist Meer geht immer stets bestrebt, sämtliche Angaben und Informationen korrekt, vollständig, aktuell und übersichtlich bereitzustellen.

3. Vertragsabschluss / Anmeldung

3.1 Vor Vertragsschluss teilt Meer geht immer der Kundin alle Vertragsbedingungen schriftlich mit und informiert sie über die für die Reise geltenden Pass- und Visumsvorschriften sowie über gesundheitspolizeiliche Formalitäten, die für die Reise und den Aufenthalt erforderlich sind. 

Der Vertragsabschluss kommt durch die schriftliche, persönliche oder elektronisch abgegebene Buchung bei Meer geht immer zustande. Der Vertrag kommt ferner zustande, wenn die Kundin die von Meer geht immer angebotenen Dienstleistungen in Anspruch nimmt.

3.2 Erfolgt die Buchung im Namen einer einzelnen Teilnehmerin für zusätzliche Reiseteilnehmerinnen, hat erstere für die Vertragspflichten aller Teilnehmerinnen, insbesondere für die Bezahlung des gesamten Reisepreises, einzustehen. Die vertraglichen Bestimmungen und die AVRB gelten für alle Reiseteilnehmerinnen. 

3.3 Die Platzzahl der angebotenen Reisen ist beschränkt. Falls mehr Anmeldungen eingehen als Plätze vorhanden sind, werden die früher eingegangenen Anmeldungen zuerst berücksichtigt. 

3.4 Für vermittelte Reisearrangements oder Einzelleistungen anderer Reiseveranstalter oder Dienstleistungsunternehmen, wie auch Nur-Flug-Arrangements mit Linienflügen, gelten deren eigene Vertrags- und Reisebestimmungen, respektive jene der betreffenden Fluggesellschaften. Meer geht immer ist in diesen Fällen nicht Vertragspartei und die vorliegenden AVRB kommen dafür nicht zur Anwendung.

3.5 Verträge über Leistungen zwischen Teilnehmerinnen und Veranstaltern, welche direkt vor Ort abgeschlossen werden, unterstehen nicht den vorliegenden AVRB. Es gelten deren eigene Vertragsbedingungen und Meer geht immer ist dabei nicht Vertragspartei.

3.6. Für die die Wetterverhältnisse auf der Reise und am Aufenthaltsort sowie für die Fauna und Tiersichtungen übernimmt Meer geht immer keine Garantie.

4. Preise und Zahlungsbedingungen

4.1 Die Preise für Reisearrangements verstehen sich, wenn nichts anderes erwähnt ist, pro Person mit Unterkunft im Doppelzimmer in Schweizer Franken CHF. Meer geht immer ist nicht mehrwertsteuerpflichtig. 

Bei Gruppenreisen verstehen sich die Preise für die angegebene Gruppengrösse. Wird die Reise mit weniger Personen durchgeführt, kann ein selbstkostendeckender Kleingruppenzuschlag erhoben werden. 

4.2 Die Kundin erhält eine Bestätigung des Eingangs der Anmeldung. Nach Vertragsabschluss hat die Kundin innert 10 Tagen eine Anzahlung von 25 % des Gesamtreisepreises oder mindestens CHF 1'000.— pro Person zu leisten. 

Spätestens 65 Tage vor Abreise wird der Restbetrag fällig. Flugpreise sind, wenn nicht anders erwähnt, im Reisepreis nicht inbegriffen. Bei kurzfristigen Buchungen von 65 oder weniger Tagen vor Reisebeginn bzw. bei Abreise oder bei Buchungen von Nur-Flug-Arrangements ist der gesamte Betrag bei der Buchung fällig. 

Bei nicht rechtzeitig erfolgter Anzahlung oder Restzahlung ist Meer geht immer berechtigt, ohne weitere Fristen oder Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten. Weitere Schadenersatzansprüche bleiben vorbehalten.

4.3 Bei folgenden Ausnahmefällen ist Meer berechtigt, die Reisepreise bis spätestens drei Wochen vor dem Abreisetermin zu erhöhen:

Wenn die Erhöhung mit einem Anstieg der Beförderungskosten, einschliesslich der Treibstoffkosten, einer Zunahme der Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Landegebühren, Ein- oder Ausschiffungsgebühren in Häfen und entsprechende Gebühren auf Flughäfen, oder mit einer Änderung der für die Reise geltenden Wechselkurse begründet ist. 

Die Kundin kann eine wesentliche Vertragsänderung annehmen oder ohne Entschädigung vom Vertrag zurücktreten. Sie teilt Meer geht immer den Rücktritt vom Vertrag innerhalb von fünf Tagen mit. 

Tritt die Kundin vom Vertrag zurück, so hat sie Anspruch auf:

a) Teilnahme an einer anderen gleichwertigen oder höherwertigen Reise, wenn Meer geht immer eine solche anbieten kann;

b) Teilnahme an einer anderen minderwertigen Reise sowie auf Rückerstattung des Preisunterschieds; oder

c) schnellstmögliche Rückerstattung aller von ihm bezahlten Beträge. 

4.4 Meer geht immer behält sich, auch im Interesse der Kundschaft, vor, das Reiseprogramm oder einzelne vereinbarte Leistungen (zum Beispiel Unterkunft, Transportart, Transportmittel, Fluggesellschaften, Flugzeiten usw.) zu ändern, wenn unvorhersehbare oder nicht abwendbare Umstände oder höhere Gewalt es erfordern. Meer geht immer bemüht sich einen gleichwertigen Ersatz anzubieten. Die Kundin wird diesfalls so rasch als möglich über solche Änderungen und die Preisauswirkung informiert. Jegliche Haftung von Meer geht immer hierfür ist ausgeschlossen. 

4.5 Mit der Wahl eines Online-Zahlungsmittels ermächtigt die Kundin Meer geht immer, die Zahlung auf dem entsprechenden Weg einzuziehen. 

Bei Zahlung mit Rechnung ist die Kundin verpflichtet, die von Meer geht immer in Rechnung gestellten Beträge innert der angegebenen Frist zu bezahlen. 

Wird die Rechnung nicht binnen vorgenannter Zahlungsfrist beglichen, gerät die Kundin automatisch in Verzug und schuldet Verzugszinsen in der Höhe der gesetzlichen 5 %.

Meer geht immer behält sich vor, jederzeit ohne Angabe von Gründen Vorauskasse zu verlangen.

Bei Nichtbezahlung innert Frist ist Meer geht immer berechtigt, jede weitere Dienstleistung zu verweigern und/oder vom Vertrag zurückzutreten.  

Verrechnung des in Rechnung gestellten Betrages mit einer allfälligen Forderung die Kundin gegen Meer geht immer ist nicht zulässig.

5. Kleingruppen und Mindestteilnehmerzahl

Der ausgeschriebene Preis einer Reise beruht stets auf einer minimalen Gästezahl. Wird die Teilnehmerzahl nicht erreicht, sind Preiserhöhungen möglich. In diesem Fall ist die Kundin berechtigt, mit schriftlicher Mitteilung innert fünf Tagen vom Vertrag zurückzutreten. Tritt die Kundin nicht innert der vorgenannten Frist vom Vertrag zurück, geht Meer geht immer davon aus, dass die Kundin mit der Preisänderung einverstanden ist.

6. Unterkünfte und Leistungen

6.1 Die Preiskalkulation bei von Meer geht immer angebotenen Reisen beruht stets auf Übernachtungen im Doppelzimmer. Einzelreisende werden grundsätzlich zusammen mit gleichgeschlechtlichen Zimmernachbarn untergebracht. Gegen Aufpreis sind, sofern verfügbar, Einzelzimmer buchbar. Wenn bei Einzelbuchungen keine Zimmermitbenutzerin gefunden werden kann, wird ebenfalls ein Einzelzimmerzuschlag zugerechnet. 

6.2 Sämtliche Leistungen von Meer geht immer ergeben sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung auf www.mehrgehtimmer.ch der Reiseausschreibung oder den Prospekten. Sonderwünsche sind nur Vertragsbestandteil, wenn sie von Meer geht immer schriftlich bestätigt wurden. 

6.3 Die Hotelunterkünfte, Transportmittel usw. entsprechen stets den landestypischen Verhältnissen, welche nicht unbedingt mit europäischen Standards gleichzusetzen sind.

6.4 Die von Meer geht immer angebotenen Reisen sind in der Regel Gruppenreisen mit lokalen Sozial-Projekten und Begegnungen als Programmpunkte. Diese sind im Voraus nicht immer planbar, weshalb es zu Abweichungen gegenüber dem jeweils ausgeschriebenen Programm kommen kann. Solche Abweichungen sind eine vertragskonforme Erfüllung der Reise. Der in der Ausschreibung und/oder in der Bestätigung beschriebene Reiseablauf kann vor oder während der Reise jederzeit geändert werden. Solche Änderungen stellen eine korrekte Erfüllung des Reisevertrages dar, sofern dadurch keine wesentlichen Leistungen ausfallen.

6.5 Ist die Reiseleitung von Meer geht immer aufgrund von Krankheit, Unfall oder anderen unvorhergesehenen Umständen nicht in der Lage, die Reise zu begleiten, wird die Reise dennoch durchgeführt. Die Reisen sind so organisiert, dass die Reisegruppe die Reise auch ohne Schweizer Reiseleitung durchführen kann. Meer geht immer ist in diesem Fall jedoch bemüht, für eine qualifizierte Ersatzleitung vor Ort zu sorgen. Eine lokale Reiseleitung ist immer dabei. Kostenrückerstattungsansprüche der Kundin bestehen nicht. Jegliche Schadenersatzpflicht von Meer geht immer wird wegbedungen. Ein Rücktritt von der Reise durch den Kunden aufgrund des Ausfalls der Reiseleitung ist nicht möglich.

6.6 Die von Meer geht immer organisierten Reisen werden in Zusammenarbeit mit lokalen Agenturen durchgeführt. Bei einigen Reisezielen kann die lokale Reiseleitung oder Begleitung durch männliche Personen erfolgen. Dies stellt keinen Mangel der Leistung dar und beeinflusst die Qualität der Reise nicht. Ein Rücktritt oder eine Erstattung aufgrund des Geschlechts der lokalen Reiseleitung ist ausgeschlossen.

7. Annullation, Umbuchung, Reiseabbruch

7.1 Annullation durch die Kundin

Kann die Kundin an einer gebuchten Reise nicht teilnehmen, hat sie dies Meer geht immer mit eingeschriebenem Brief mitzuteilen.  Die bereits erhaltenen Reisedokumente sind Meer geht immer umgehend zurückzugeben. 

Die Annullationskosten betragen:

Bis 121 Tage vor Abreise: 25 % des Pauschalpreises

120 bis 91 Tage vor Abreise: 50 % des Pauschalpreises

90 bis 0 Tage vor Abreise: 100 % des Pauschalpreises

Stichtag: Eingangsdatum der schriftlichen Annullation.

7.2 Annullation durch Meer geht immer

7.2.1 Vor dem Abreisetermin

Annulliert Meer geht immer die Reise vor dem Abreisetermin aus einem nicht von der Kundin zu vertretenden Umstand, so stehen dieser die folgenden Ansprüche zu: 

a) Teilnahme an einer anderen gleichwertigen oder höherwertigen Reise, wenn Meer geht immer eine solche anbieten kann;

b) Teilnahme an einer anderen minderwertigen Reise sowie auf Rückerstattung des Preisunterschieds; oder

c) schnellstmögliche Rückerstattung aller von ihm bezahlten Beträge. 

Meer geht immer kann bis spätestens 65 Tage vor Reiseantritt die Reise oder einzelne Leistungen absagen, wenn eine notwendige oder vorgegebene Mindestteilnehmerzahl nicht eingehalten ist. Meer geht immer kann diesfalls eine gleichwertige Reise zu einem späteren Zeitpunkt offerieren. Falls dies nicht möglich ist oder die Kundin darauf verzichtet, werden die bereits geleisteten Zahlungen der Kundin zurückerstattet. Weitergehende Ersatzforderungen sind ausgeschlossen.

7.2.2 Während der Reise

Meer geht immer oder die durch sie beauftragten Reiseleiter behalten sich das Recht vor, einzelne vereinbarte Leistungen oder Reiseverläufe während der Reise zu ändern, wenn unvorhergesehene Umstände dies erfordern. In seltenen Fällen kann es auch nötig sein, eine Reise abzusagen oder vorzeitig abzubrechen, z.B. bei Streiks, behördlichen Massnahmen oder höhere Gewalt wie Naturkatastrophen, Epidemien, Unruhen, kriegerische Ereignisse etc. In einem solchen Fall wird der Kundin das Entgelt für noch nicht bezogene Leistungen zurückerstattet. Allfällige Kosten, die von Dritten nicht erstattet werden, trägt die Kundin. 

7.3 Abbruch einer Reise

Falls die Reise durch die Kundin aus irgendeinem Grund vorzeitig abgebrochen wird, ist Meer geht immer grundsätzlich zu keiner Rückerstattung verpflichtet. Der Kundin wird empfohlen, eine Annullations- bzw. Rückreiseversicherung abzuschliessen.

7.4 Covidmassnahmen 

Die Kundin ist selbst verantwortlich, dass sie die von den besuchten Ländern geltenden Covidmassnahmen eingehalten werden. Allfällige notwendigen Tests und weitere mögliche Kosten gehen zu Lasten der Kundin, inklusive allfällige ausserplanmässige Rückreise- und Transportkosten.

7.5 Quarantäne Massnahmen

Wer durch eine Coviderkrankung zu einer Quarantäne gezwungen wird, ist für die Kostenfolgen selbst verantwortlich. 

8. Versicherungen

8.1 Die Pauschalpreise von Meer geht immer beinhalten keine persönlichen Versicherungen. Kosten von Evakuationsflügen, Notfallrückreisen, Krankheit etc. gehen zu Lasten der Kundin, bzw. deren persönlicher Versicherung. Meer geht immer empfiehlt ihren Kundinnen unbedingt den Abschluss einer Annullations- resp. Rückreiseversicherung sowie allenfalls einer Reisegepäckversicherung. 

8.2 Weitere Versicherungen

Weitere Versicherungen (Unfall-, Krankenversicherung etc.) sind Sache der Kundin. 

9. Papiere, Einreisedokumente

Die Kundin ist für die Einhaltung der vorgeschriebenen Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen-, Impf- und Gesundheitsvorschriften selbst verantwortlich.

Bei nicht vorhandenen oder abgelaufenen Papieren lehnt Meer jede Haftung ab.

Fehlerhafte Namensangaben bei der Anmeldung können zu grossen Komplikationen und Kosten bis hin zur Zwangsrückführung führen. Für fehlerhaftes Ausfüllen des Anmeldeformulars ist die Kundin selbst verantwortlich und muss die möglichen Folgekosten selbst bezahlen.  

10. Haftung

10.1 Meer geht immer haftet der Kundin für die gehörige Vertragserfüllung unabhängig davon, ob sie selbst oder andere Dienstleistungsträger die vertraglichen Leistungen zu erbringen haben. 

Vorbehalten bleiben die in internationalen Übereinkommen vorgesehenen Beschränkung der Entschädigung bei Schäden aus Nichterfüllung oder nicht gehöriger Erfüllung des Vertrages. 

10.2 Meer geht immer haftet der Kundin nicht, wenn die Nichterfüllung oder die nicht gehörige Erfüllung des Vertrages zurückzuführen ist: 

a) auf Versäumnisse der Kundin;

b) auf unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse Dritter, die an der Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen nicht beteiligt sind; oder

c) auf höhere Gewalt oder auf ein Ereignis, welches Meer geht immer trotz aller gebotenen Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnte. 

10.3 Die Haftung von Meer geht immer für andere als Personenschäden ist beschränkt auf das Zweifache des Preises der Reise, ausser bei absichtlich oder grobfahrlässig zugefügten Schäden. 

11. Reklamationen, Beanstandungen

Beanstandungen sind während der Reise der Reiseleitung oder dem Vertreter vor Ort oder danach innert 30 Tagen nach dem Ende einer Reise Meer geht immer mitzuteilen. Danach erlischt jeglicher Ersatzanspruch.

Reiseleiter und lokale Veranstalter sind nicht berechtigt, Schadenersatzforderungen anerkennen.

12. Ersatzperson

Kann die Kundin eine gebuchte Reise nicht antreten, kann sie eine Ersatzperson benennen.

a) Die Ersatzperson muss ebenfalls eine Frau sein und bereit, unter den bestehenden gleichen Bedingungen in den Vertrag einzutreten. 

b) Die Ersatzperson hat den besonderen Reiseerfordernissen (Gesundheit, Pass, Visa usw.) zu genügen, und es dürfen ihrer Teilnahme keine gesetzlichen Vorschriften oder behördlichen Anordnungen entgegenstehen.

c) Bei gewissen Reisen kann aufgrund besonderer Transportbedingungen keine Umbuchung oder nur bis zu einem bestimmten Zeitpunkt vorgenommen werden. Das Gleiche gilt für Flugleistungen usw., welche häufig nicht umgebucht werden können.

Nimmt eine Ersatzperson an der Reise teil, fällt eine Bearbeitungspauschale von CHF 150.— zugunsten von Meer geht immer an. Allfällige anfallende Mehrkosten sind durch die Kundin oder durch die Ersatzperson unter solidarischer Haftung zu bezahlen. Tritt eine Ersatzperson in den Vertrag ein, so haften die Kundin und die Ersatzperson solidarisch für die Bezahlung des Reisepreises. Meer geht immer orientiert baldmöglichst, ob die benannte Ersatzperson an der Reise teilnehmen kann. Wird die Ersatzperson zu spät benannt oder kann sie aufgrund der Reiseerfordernisse, behördlicher Anordnungen, gesetzlicher Vorschriften usw. nicht teilnehmen, so gilt die Reiseabsage als kostenpflichtige Annullierung.

13. Mietwagen

Für die Mietwagen gelten die Bedingungen des jeweiligen Vermieters. 

14. Rückbestätigen von Flügen

Es liegt in der Verantwortung der Kunden, Flüge allenfalls rückzubestätigen, falls das notwendig sein sollte.

15. Trinkgelder

Trinkgelder für lokale Hilfskräfte, Führer, Fahrer etc. sind im Pauschalreisepreis nicht eingeschlossen und sind Sache der Kundin.

16. Weitere Bestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AVRB ganz oder teilweise nichtig und/oder unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit und/oder Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Die ungültigen und/oder unwirksamen Bestimmungen werden durch solche ersetzt, die dem Sinn und Zweck der ungültigen und/oder unwirksamen Bestimmungen in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommen. Das Gleiche gilt bei eventuellen Lücken der Regelung.

Auf die Rechtsbeziehung zwischen Meer geht immer und ihren Kundinnen ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar. 

Der Gerichtsstand ist Wichtrach, sofern das Gesetz keinen anderen Gerichtsstand vorsieht.  

Meer geht immer Inh. Andrea Meichtry Tadros

Wichtrach, 14. Oktober 2024